Mietrecht
Beratung bei Kündigung, Räumung, Mietrückständen, Betriebskosten, Mängeln und Schäden.
Mehr erfahrenZweifacher Fachanwalt in Schwäbisch Gmünd
Persönliche Beratung, eine verlässliche Einschätzung und eine klare Strategie für Ihr rechtliches Anliegen.
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für
Verkehrsrecht
Kompetenz und Erfahrung
Juristische Beratung endet nicht bei der abstrakten Rechtslage. Entscheidend ist eine Lösung, die rechtlich tragfähig und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Beratung bei Kündigung, Räumung, Mietrückständen, Betriebskosten, Mängeln und Schäden.
Mehr erfahrenVertretung bei Beschlüssen, Abrechnungen, baulichen Veränderungen und Konflikten innerhalb der Gemeinschaft.
Mehr erfahrenUnfallregulierung sowie Verteidigung bei Bußgeld, Fahrverbot, Fahrerlaubnis- und Verkehrsstrafverfahren.
Mehr erfahrenFachanwaltslehrgang Familienrecht absolviert. Persönliche Beratung bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht.
Mehr erfahrenDaneben berät und vertritt die Kanzlei im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht sowie im Arbeitsrecht.
Weitere RechtsgebieteMeine Arbeitsweise
„Sie erhalten keine abstrakte Abhandlung, sondern eine klare Einschätzung und eine konkrete Empfehlung.“
Der Sachverhalt, die Unterlagen und Ihre persönlichen Ziele bilden die Grundlage jeder Beratung.
Chancen, Risiken, Kosten und Handlungsalternativen werden klar und nachvollziehbar erläutert.
Ist eine tragfähige Einigung nicht möglich, werden Ihre Interessen gerichtlich durchgesetzt.

Rechtsanwalt
Daniel Preiß, LL.M. Eur.
Ihr Rechtsanwalt
Nach mehreren Berufsjahren im Saarland gründete Daniel Preiß im Jahr 2008 seine Kanzlei in Schwäbisch Gmünd. Heute verbindet er langjährige Prozesserfahrung mit zwei Fachanwaltschaften und einem absolvierten Fachanwaltslehrgang im Familienrecht.
Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Mietrecht und Immobilien
Kontakt zur Kanzlei
Für eine erste Terminabstimmung erreichen Sie die Kanzlei telefonisch oder per E-Mail.
Die Kontaktaufnahme begründet noch kein Mandatsverhältnis. Bitte beachten Sie weiterhin laufende Fristen.