Fachanwaltliche Beratung
Wohnungseigentumsrecht
sicher gestalten.
Beratung für Wohnungseigentümer, Gemeinschaften und Verwaltungen bei rechtlichen Fragen rund um das gemeinschaftliche Eigentum.
Beratung und Vertretung
Rechtssicherheit innerhalb der Gemeinschaft.
Beschlüsse, Abrechnungen und bauliche Maßnahmen berühren häufig erhebliche wirtschaftliche Interessen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit.
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Bauliche Veränderungen
Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Gebrauchs- und Nutzungsregelungen
Hausgeld und Zahlungsansprüche
Verwalterbestellung und Verwalterpflichten
Gerichtliche WEG-Verfahren
Typische Anliegen
Gemeinschaftliche Entscheidungen rechtlich belastbar machen.
Das Wohnungseigentumsrecht verbindet individuelle Interessen mit den Regeln der Gemeinschaft. Dabei kommt es häufig auf die Teilungserklärung, eine saubere Beschlussfassung und kurze Fristen an.
Eigentümerversammlung und Beschlüsse
Prüfung von Einladungen, Beschlussvorschlägen und Versammlungsprotokollen sowie Vertretung bei Beschlussanfechtungs- und Beschlussersetzungsklagen.
Abrechnung und Finanzierung
Rechtliche Bewertung von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Kostenverteilung, Hausgeld und Sonderumlagen.
Bauliche Maßnahmen und Nutzung
Beratung zu Erhaltung, Modernisierung, baulichen Veränderungen, Barrierefreiheit, Ladestationen sowie Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Verwaltung und Konfliktlösung
Klärung von Verwalterpflichten, Einsichts- und Auskunftsrechten, Zahlungsansprüchen und Nachbar- oder Nutzungsstreitigkeiten innerhalb der Anlage.
Klare Vorgehensweise
Von der ersten Prüfung
bis zur Lösung.
- 01Sachverhalt erfassen
Sie schildern Ihr Anliegen und stellen die vorhandenen Unterlagen zur Verfügung.
- 02Rechtslage bewerten
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten.
- 03Interessen durchsetzen
Das abgestimmte Vorgehen wird außergerichtlich oder gerichtlich umgesetzt.
Persönliche Beratung
Ihr nächster Schritt.
Für eine Prüfung werden insbesondere Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Einladung, Beschlussprotokoll und vorhandener Schriftverkehr benötigt.