Gesetzliche Vergütung
Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren hängen insbesondere vom Gegenstandswert, vom Umfang der Tätigkeit und von der Art des Verfahrens ab.
Transparenz von Anfang an
Sie erhalten vor Beginn der Tätigkeit eine nachvollziehbare Information über die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Kostenrisiken.
Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren hängen insbesondere vom Gegenstandswert, vom Umfang der Tätigkeit und von der Art des Verfahrens ab.
Für eine erste Beratung eines Verbrauchers beträgt die gesetzliche Höchstgebühr ohne besondere Vergütungsvereinbarung 190,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die konkrete Vergütung richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung.
Neben den eigenen Anwaltskosten können Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Kosten der Gegenseite entstehen. Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten.
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung kann eine Deckungsanfrage gestellt werden. Benötigt werden der Name der Versicherung, die Versicherungsscheinnummer und eine kurze Darstellung des Sachverhalts. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt regelmäßig vom Mandanten zu tragen.
In geeigneten Fällen kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Art und Höhe der Vergütung werden vor Beginn der kostenpflichtigen Tätigkeit besprochen.
Persönliche Beratung
Bei Fragen zu den voraussichtlichen Kosten Ihres konkreten Anliegens sprechen Sie die Kanzlei bitte an.