Rechtsanwalt Preiß
ist Vertrauensrechtsanwalt
des Automobilclubs von Deutschland e.V. (AvD) und
Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V.
Er verfügt über einen umfassenden Erfahrungsschatz in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Das Verkehrsrecht ist kein „eigenständiges Rechtsgebiet“. Es setzt sich insbesondere zusammen aus
Daneben werden Teile des Versicherungsrecht, insbesondere des
zum Verkehrsrecht gezählt.
Verkehrsrecht umfasst darüber hinaus Fragen im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisrecht, insbesondere der Fahrerlaubnisverordnung.
Zudem gehören auch die Ordnungswidrigkeitenvorschriften und Strafgesetze, die Verkehrsdelikte wie
beinhalten, zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne.
Soweit sich ein Verkehrsunfall ereignet, bieten wir für den Fall unserer Mandatierung ein komplettes Leistungspaket an.
Anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen machen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend, ggf. nehmen wir hierfür auch gerichtliche Hilfe in
Anspruch.
Daneben sorgen wir für
soweit dies von Mandantenseite gewünscht wird.
Unmittelbar nach einem Unfall oder unmittelbar nachdem Ihnen ein Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vorgeworfen wird, raten wir Ihnen, sich an uns zu wenden. Wir können Sie
umfassend wegen der weiteren Vorgehensweise beraten und ggf. bei allen – im Weiteren zu veranlassenden Schritten - zur Seite stehen, bzw. diese für Sie vornehmen. Das deutsche Schadensrecht ist sehr
komplex und bietet verschieden Handlungsmöglichkeiten und auch Wahlrechte. Neben der Geltendmachung und/oder Abwehr von
besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit der
Zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an mich zu wenden.