Bei einem gravierenden Verstoß, wie ein Geschwindigkeitsverstoß mit einem PKW, LKW oder Motorrad ab 21 km/h (außerhalb und innerhalb geschlossner Ortschaften) erhält man zunächst einen sogenannten Anhörungsbogen.
Anhörungsbogen
Mit Erhalt des Anhörungsbogens ist es bereits ratsam einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann zunächst Einsichtnahme in die amtliche Ermittlunsakte nehmen. Nach erfolgter Einsichtnahme in die Akte kann mit dem Betroffenen gemeinsam die bestmögliche Verteidigung entwickelt werden, die alle Besonderheiten des Einzelfalls beinhaltet.
Insbesondere ist der Betroffene gesetzlich nicht verpflichtet an seiner Überführung mitzuwirken. Er muss den Anhörungsbogen nicht an die Bußgeldbehörde zurücksenden.
Bußgeldbescheid
Der Betroffene erhält nach dem Anhörungsbogen ein weiteres amtliches Schreiben, den sogenannten Bußgeldbescheid. Der Beschuldigte kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb einer Frist von 2 Wochen Rechtsmittel einlegen. Nach dieser Frist ist man mit dem Rechtsmittel des Einspruchs ausgeschlossen mit Ausnahme eines erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrags.
Die Rechtsfolge davon ist, dass Rechtskraft eintritt, das oftmals mit einem Fahrverbot, Bußgeld und Punkte einhergeht.
Im Falle einer Mandatserteilung werden wir zunächst einmal die Formalien wie die ordnungsgemäße Zustellung an den Beschuldigten prüfen, da ein Bußgeldbescheid formalen Mindestanforderungen genügen muss. Darüber hinaus beantragen wir zunächst die amtliche Ermittlungsakte. Insbesondere bei Geschwindigkeitsverletzungen arbeiten wir mit einem Sachverständigenbüro zusammen und überprüfen den Vorgang auf die Rechtmäßigkeit der Messung. Oftmals gibt der Vorgang Anlass für Fehler, wie fehlerhafte Messungen durch den Messbeamten, z.B ausgelöst durch eine Fehlbedienug etc. Auch sind die unterschiedlichen Messverfahren in jedem Einzelfall zu berücksichtigen, wie mobile oder stationäre Messverfahren oder die „Laserpistole"
Mehrere Geschwindigkeitsverstöße innerhalb eines Jahres
Ein einmaliger Geschwindigkeitsverstoß z.B. von 21 km/h innerorts zieht erstmals kein Fahrverbot nach sich. Diese Verstoß ist mit einem Bußgeld von 70 € und einem Punkt in Flensburg sanktioniert.
Zukünftig kann diese einmalige Geschwindigkeitsverstoß für den Betroffenen gravierende Folgen nach sich ziehen. Sollte der Betroffenen innerhalb eines Jahres wiederholt mit mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs sein, wird die zuständige Bußgeldbehörde wegen „behahrrlicher Pflichtenverletzung" ein Fahrverbot von einem Monat aussprechen.